Was wir wollen

Was wir wollen ist im Grunde einfach: Wir fordern die Politik und die Verwaltung in Hünxe auf, Front gegen den geplanten Trassenverlauf zu machen. Es kann nicht sein, dass das Leben und die Gesundheit eines großen Teils der Einwohner unserer schönen Gemeinde aufs Spiel gesetzt wird. Unser Ziel ist, eine Klage gegen das Planfeststellungsverfahren zu erzwingen.

 

Die niedersächsische Gemeinde Stelle hatte damit im Kampf gegen die ähnliche Nordstream-Pipeline

Erfolg: Im Eilverfahren entschied der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts, dass ein Mindestabstand von 350 Metern zur Wohnbebauung eingehalten werden muss. Um nicht einen jahrelangen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ausfechten zu müssen, plante die Nordstream um und führte die Pipeline mit einem Kostenaufwand von 55 Millionen Euro an der wehrhaften Gemeinde vorbei. Übrigens: In dieser Sache haben alle Fraktionen im dortigen Gemeinderat an einem Strang gezogen!

 

Ganz gleich, wem wir bei der letzten Kommunalwahl die Stimme gegeben haben: Der Wählerwille war sicherlich nicht, dass die Ratsmitglieder, die Fraktionen im Rat sowie die Gemeindeverwaltung tatenlos zusehen, wie das Leben von Hunderten Frauen, Männern und Kindern in Gefahr gebracht wird!

 

Wir verlangen die Untersuchung alternativer Trassenvarianten, welche Wohngebiete weiträumig umgehen. Und wo nur die geringste Gefahr besteht, dass Menschenleben auf den Spiel stehen, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden wie beispielsweise größere Sicherheit gegen äußere Einwirkungen.

 

Noch mehr Infos: Was ist ZEELINK, wem gehört Open Grid, woher soll das Gas kommen, was ist eigentlich H-Gas, wer soll das bezahlen, mit welchen Thesen argumentieren die Betreiber und vieles mehr per Klick hier.

Sieg für Stelle

Hier erfahren Sie , welchen Sieg die niedersächsische Gemeinde Stelle im Kampf gegen das Gegenstück zur Zeelink, die Nordstream-Pipeline davontrug. Dies ist die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts:

Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit mehreren Beschlüssen vom 29. Juni 2011 - 7 MS 69/11, 7 MS 70/11, 7 MS 72/11 und 7 MS 73/11 - über die Anträge von Grundeigentümern und zweier niedersächsischer Gemeinden auf Erlass eines vorläufigen Baustopps für das niedersächsische Teilstück der "Norddeutschen Erdgasleitung" (NEL) entschieden. Danach darf die Gasfernleitung in bestimmten Bereichen nicht so wie bisher geplant verwirklicht werden.
Die NEL, deren niedersächsisches Teilstück das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in zwei Planfeststellungsbeschlüssen vom 11. und 18. Februar 2011 genehmigt hat, soll an die im Bau befindliche Nord-Stream-Pipeline, eine Gasleitung von Russland durch die Ostsee nach Lubmin, anknüpfen und einen Teil des Gases durch Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen bis nach Rehden im Landkreis Diepholz transportieren, wo sich u. a. ein großer Erdgasspeicher befindet. Mit dem Bau der Gasfernleitung ist mittlerweile begonnen worden.
Der Senat hat bei seiner im Eilverfahren vorgenommenen Interessenabwägung entschieden, die Prüfung zahlreicher vorwiegend wirtschaftlich motivierter Einwände der Antragsteller gegen einzelne Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses für das Hauptsacheverfahren zurückzustellen. Das Pipelineprojekt ist für die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland und Westeuropas mit Erdgas von hoher energiewirtschaftlicher Bedeutung. Die Leitungsverlegung auf privaten Flächen und die hierfür erforderlichen Enteignungen sind daher voraussichtlich zulässig, so dass die auf eine fehlerhafte Flächeninanspruchnahme gestützten Eilanträge ohne Erfolg blieben.
Stattgegeben hat der Senat den Anträgen der Gemeinde Stelle und einzelner Anwohner. In der Gemeinde Stelle soll die Pipeline über das Gelände einer Grundschule und eines Schulsportplatzes verlaufen; zahlreiche Wohnhäuser von Anwohnern sollen in geringen Abständen von unter 100 m, teilweise nur 30 bis 50 m passiert werden. Insoweit hat er die aufschiebende Wirkung einzelner Klagen in begrenztem Umfang angeordnet und der Planfeststellungsbehörde Fehleinschätzungen bei der Bewertung der Sicherheitsbelange vorgehalten: Die Behörde hat Abstände zu bebautem Gelände nicht für erforderlich gehalten und lediglich einen 10 m breiten Schutzstreifen vorgesehen. Der Senat bemängelt, dass dieses Sicherheitskonzept in den maßgeblichen rechtlichen und technischen Regelungen keine ausreichende Grundlage findet. Die Planfeststellungsbehörde hat neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen zu den Risiken des Gastransports in Pipelines nicht hinreichend ausgewertet. Gasleitungen gelten im Vergleich zu dem Transport gasförmiger Stoffe per LKW, Schiff oder Bahn zwar als ein sicheres Transportmittel. Pipelineunfälle kommen aber doch immer wieder vor, häufig mit verheerenden Folgen. Aus der Pipeline austretendes Gas kann eine Wolke bilden, die sich bei Entzündung explosionsartig entlädt. Der Senat hat ausgeführt, dass die Inkaufnahme von Sicherheitsrisiken aus dem Betrieb der Pipeline für die Bevölkerung nicht unter Hinweis auf den in der Rechtsprechung entwickelten atomrechtlichen "Restrisiko"-Begriff gerechtfertigt werden kann, wenn sich Gefährdungen durch die Einhaltung von Abständen zu schulischen Einrichtungen und Wohngebieten vermeiden oder jedenfalls verringern lassen. Der Senat sieht insoweit in einem Gefährdungsradius von 350 m einen Orientierungswert.
Das Gericht hat darüber hinaus beanstandet, dass der Planfeststellungsbeschluss sich auf die Prüfung beschränkt hat, ob sich eine andere Trasse als die vom Vorhabensträger beantragte Variante als vorzugswürdig "aufdränge". Das genügt nicht den Anforderungen des Fachplanungsrechts, das der Planfeststellungsbehörde auferlegt, eine umfassende Überprüfung des Antrages der Vorhabensträgers auch auf Trassenalternativen mit höherer Sicherheit für die Umgebung vorzunehmen.
Es bleibt den Vorhabensträgern und der Planfeststellungsbehörde überlassen, Änderungen der Trassenführung vorzunehmen, um in den Hauptsacheverfahren eine Rechtswidrigkeitsfeststellung zu vermeiden.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Wann kämpft Hünxe?

In ihrer ersten Stellungnahme zum Zeelink-Verfahren hatte sich die Gemeinde Hünxe praktisch ausschließlich die Argumente der Landwirte zu eigen gemacht, die eine Verschlechterung der Bodenverhältnisse auf den betroffenen Flächen befürchten. Von den Gefahren einer Havarie war zu diesem Zeitpunkt in der Öffentlichkeit noch nichts bekannt. Solche rein wirtschaftlichen Bedenken teilt denn auch die Landwirtschaftskammer NRW. Am Fuß dieser Seite finden Sie den Download der LWK-Stellungnahme, in der ein Trassenverlauf entlang der bereits bestehenden Pipeline am Kanal entlang und durch den Dämmerwald gefodert wird.

Doch zurück zur Gemeinde Hünxe: Lediglich in einem Satz geht die Gemeinde  darauf ein, dass Wohngebiete möglichst gemieden werden sollen.

Seit August 2016 (!) liegt Hünxes Bürgermeister Dirk Buschmann und damit der Gemeindeverwaltung das BAM-Gutachten zu den Gefahren der Pipeline vor. Im Antwortschreiben auf die Zusendung heißt es, dass die Gemeindeverwaltung im Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung "darauf hingewiesen ... habe, dass die .... Leitungstrasse nicht bzw. nur in ausreichendem Abstand durch Ortslagen bzw. Siedlungsbereiche und Bereiche für Gewerbe geführt wird."

Seither musste jedoch jedem, der den Forschungsbericht gelesen hat, klar gewesen sein, dass die Trasse in Bucholtwelmen und vor allem in Drevenack so nahe an den Wohngebieten entlang führt, dass Hunderte Menschen im Falle einer schweren Havarie der Pipeline dem Tode geweiht wären.

Wie eine Gemeindeverwaltung angesichts einer solchen Bedrohung funktionieren sollte, zeigen wir wieder am Beispiel der vor Gericht siegreichen Gemeinde Stelle: Am Fuß dieser Seite finden Sie den Download der seinerzeitigen Stellungnahme.

Ihr Protest geht an...

Hier kommen einige Mailadressen, an die Sie Ihren Protest gegen die Zeelink-Trassenführung durch Hünxe richten können.

Am Sonntag, 14. Mai 2017, finden bekanntlich die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen statt. Das bietet eine gute Gelegenheit, zu prüfen, ob sich die folgenden Kandatinnen und Kandidaten im Wahlkreis Wesel III für Ihr Leben einsetzen!

Norbert Meesters (SPD/Sprecher des Umweltausschusses im Landtag NRW: norbert.meesters@landtag.nrw.de

Charlotte Quik (CDU): post@charlotte-quik.de

Ulrich Lütke (Grüne): ulli.luetke@derhauskoch.de

Helen Fuchs (FDP): helencarina.fuchs@web.de

Guido Schlüter (Piraten): schlueter@guidos-werkstatt.de

Sascha Wagner (Linke): sascha.wagner@dielinke-kreiswesel.de

HÜNXE:

BÜRGERMEISTER:

Dirk Buschmann

Rathaus
Dorstener Str. 24
46569 Hünxe

02858/69206

Dirk.Buschmann@huenxe.de

PARTEIVORSITZENDE/SPRECHER:

Wilhelm Windzus (CDU)

Oprielshof 41, 46569 Hünxe

02858/82235

w.a.windszus@t-online.de

Jan-Henrik Scholte-Reh (SPD)

Am Mühlenbach 22, 46569 Hünxe
01515/4742311

jan.scholte-reh@gmx.de

Ralf Lange (EBH)

Oprielshof 8, 46569 Hünxe

02858/82317

r.lange@engagierte-buerger-huenxe.de

 
Elisabeth Ziggel (Bündnis 90/Grüne)
 
Hauptstr. 5b, 46569 Hünxe
02064/38215
 
ziggel@gruene-huenxe.de
 
Angela Bachem-Brögger (UWH)
Olle Beek 16, 46569 Hünxe
02858/1389
Angela.BachemBroegger@googlemail.com
 
Heinz Dickmann (FDP)
 
dickmann-gartenbau-florist@t-online.de
 

FRAKTIONSVORSITZENDE IM RAT:

Horst Meyer (SPD)

Kleiner Feldweg 69
46569 Hünxe
02064/472988
h.meyer.huenxe@t-online.de

Jürgen Kosch (UWH)

Platanenweg 27
46569 Hünxe

02064/31197

juergen.kosch@gmx.net

Heike Kohlhase (Bündnis 90/Grüne)

In den Elsen 13
46569 Hünxe

02858/7442

Dr. Michael Wefelnberg (CDU):

Zum Aansberg 1
46569 Hünxe
02858/1544

michael.wef@web.de

Ralf Lange (EBH): siehe oben

Weitere Adressen folgen in  Kürze!

 

 

Stellungnahme der Gemeinde Stelle/Niedersachsen zum Planfeststellungsverfahren
stellungnahme_zum_planfeststellungsverfa[...]
PDF-Dokument [94.0 KB]
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Zeelink-Trasse
Entwurf Stellungnahme LWK_1.pdf
PDF-Dokument [1.8 MB]
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© Rainer Rehbein